LEISTUNGSANGEBOT MIET-VERWALTUNG
1. Betreuung des Anwesens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Beachtung nachhaltiger Vermietbarkeit.
2. Erstellung des Wirtschaftsplanes für das nächste Wirtschaftsjahr und Vorlegung der Eigentümer zur Beschlussfassung.
3. Auskunftserteilung gegenüber den Eigentümern.
4. Laufende Überwachung des baulichen Zustandes.
5. Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen.
6. Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung durch einen Wärmeablesedienst.
7. Einstellung oder Entlassung eines Hausmeisters nebst der Überwachung dessen Tätigkeit, bzw. Beauftragung und Kündigung eines Hausmeisterdienstes.
Die Abrechnung des Hausmeisters hinsichtlich notwendiger Auslagen, wie Telefon, Materialankauf usw. erfolgen ebenfalls mit dem Verwalter.
8. Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung.
Für ein gerichtliches Vorgehen des Verwalters im Auftrag der / des Eigentümer/s gegen Störer bedarf es grundsätzlich eines ermächtigenden / genehmigenden Eigentümerbeschlusses. Der Verwalter ist insoweit nicht zur Prozessführung verpflichtet.
9. Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung.
10. Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen.
11. Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
12. Erfassung aller Zahlungsvorgänge und Mieteingänge nebst Verwaltung Mietkautionskonten.
13. Erstellung einer Jahresabrechnung bis zum nächstfolgenden Jahr.
14. Jede Ausgabe für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen über einen im Verwaltervertrag festzulegenden Betrag hinaus ist im Einzelfall vorher mit dem / den Eigentümer / n abzustimmen. Im Falle notwendiger größerer Reparaturen (Instandsetzung) am Eigentum hat der Verwalter entsprechende Angebote (im Regelfall mindestens 3 vergleichbare) einzuholen und Auftragsvergaben (in Eilfällen) mit dem / den Eigentümer / n abzustimmen, sofern entsprechende Beschlussfassungen zeitlich nicht möglich sind. Weiterhin hat der Verwalter Rechnungsprüfung und -ausgleich vorzunehmen und sich um etwaige Mängelgewährleistung fristgerecht zu kümmern.
Der Verwalter kann sich insbesondere für Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abnahme größerer Reparaturen geeigneter Fachleute bedienen, welche namens und in Vollmacht und auf Kosten der / des Eigentümer / s vom Verwalter beauftragt werden können.
15. Abschluss von Verträgen im Namen und mit Wirkung für den Auftraggeber im Rahmen der erteilten Vollmacht und
der vorstehend fixierten Beauftragung.
16. Der Verwalter kümmert sich um die Neu-/Nachvermietung von Wohnungen im zu verwaltenden Objekt entweder selbst im Auftrag des / der Eigentümer / s oder bedient sich in Absprache mit dem / der Eigentümer eines Immobilienmaklers.